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Wir sind umgezogen!

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bitte beachten und vermerken Sie die Änderung unserer neuen Firmenanschrift zum 01.10.2010 in Ihren Unterlagen.

Die neue Anschrift lautet: Dreimühlenstrasse 31, 80469 München.

Die Telefon- (089-340 86 486) und Telefaxnummer (089-340 86 484), wie auch die Emailadressen bleiben unverändert.

Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss

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Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Das hat der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.

In den konkreten Fall ist Die Klägerin  Inhaberin der Rechte an dem Musiktitel “Sommer unseres Lebens”. Mit Hilfe der Staatsanwaltschaft wurde ermittelt, dass dieser Titel vom Internetanschluss des Beklagten aus auf einer Tauschbörse zum Herunterladen im Internet angeboten worden war. Der Beklagte war in der fraglichen Zeit jedoch in Urlaub. Die Klägerin begehrt vom Beklagten Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten.

Das Landgericht hat den Beklagten antragsgemäß verurteilt. Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen.

Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben, soweit das Berufungsgericht die Klage mit dem Unterlassungsantrag und mit dem Antrag auf Zahlung der Abmahnkosten abgewiesen hatte. Der BGH hat angenommen, dass eine Haftung des Beklagten als Täter oder Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung nicht in Betracht kommt. Auch privaten Anschlussinhabern obliegt aber eine Pflicht zu prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt ist, von unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen missbraucht zu werden. Dem privaten Betreiber eines WLAN-Netzes kann jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden. Ihre Prüfpflicht bezieht sich daher auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen.

Diese Pflicht hatte der Beklagte nach Auffassung des Bundesgerichtshofs verletzt. Er hatte es bei den werkseitigen Standardsicherheitseinstellungen des WLAN-Routers belassen und das Passwort nicht durch ein persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort ersetzt. Ein solcher Passwortschutz war auch für private WLAN-Nutzer bereits im Jahre 2006 üblich und zumutbar. Er lag im vitalen Eigeninteresse aller berechtigten Nutzer und war mit keinen Mehrkosten verbunden.

Der Beklagte haftet deshalb nach den Rechtsgrundsätzen der sog. Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten (nach geltendem, im Streitfall aber noch nicht anwendbaren Recht fallen insofern maximal 100 € an). Diese Haftung besteht schon nach der ersten über seinen WLAN-Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung. Hingegen ist der Beklagte nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Eine Haftung als Täter einer Urheberrechtsverletzung hat der Bundesgerichtshof verneint, weil nicht der Beklagte den fraglichen Musiktitel im Internet zugänglich gemacht hat. Eine Haftung als Gehilfe bei der fremden Urheberrechtsverletzung hätte Vorsatz vorausgesetzt, an dem es im Streitfall fehlte.

weiter Information finden Sie hier

iPhone Visual Voicemail Codes für Rufumleitung

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Das iPhone hat einige herausragende und innovative Funktionen. Mit Visual Voicemail kann man Anrufe auf der Mailbox sehen, bevor man sie abhört. Man muß also nicht mit Handy am Ohr durch sprachgesteuerte Menüs navigieren, sondern man sieht alle Anrufe und kann diese gezielt abhören.

Die Entwickler scheinen aber ein Menü für die Anrufweiterleitung bzw. die Einstellungen der Rufumleitung für Voicebox / Anrufbeantworter vergessen zu haben.

So fühlt man sich in das Jahr 1998 zurückversetzt und muß komische Nummern anrufen.

Um euch das Suchen zu ersparen - hier die Codes für die iPhone Rufumleitung. Alle Codes werden über die Ziffernwahl in das iPhone eingetippt und dann ‘angerufen’. Diese Einstellungen sind natürlich kostenlos, denn im iPhone Tarif ist die kostenlose Benutzung der Mailbox enthalten.

Hinweis: Die 3311 in den folgenden Beispielen ist die Visual Voicemail Mailbox. Wenn ein Anruf zu einer anderen Nummer umgeleitet werden soll, diese Nummer entsprechend ersetzen.

Das wichtigste zuerst - alle Rufumleitungen löschen:
##002#

Rufumleitung bei Besetzt aktivieren:
**67*3311#

Rufumleitung bei ausgeschaltetem / nicht erreichbaren iPhone:
**62*3311#

Rufumleitung nach bestimmter Zeit (Standard 15s):
**61*3311#

Rufumleitung nach 5, 10, 20, 25 oder 30 Sekunden aktivieren (hier 30 Sekunden):
**61*3311*11*30#

Globale Rufumleitung (für alle Anrufe):
**21*3311#

Zum löschen einzelner Rufumleitungen dienen die folgenden Codes:

Rufumleitung bei Besetzt deaktivieren:
##67#

Rufumleitung bei ausgeschaltetem / nicht erreichbarem iPhone deaktivieren:
##62#

Verzögerte Rufumleitung deaktivieren:
##61#

Globale Rufumleitung deaktivieren:
##21#

Alle Rufumleitungen deaktivieren:
##002#

 

Dieser Beitrag wurde freundlicherweise uns von WebMart Blog zur Verfügung gestellt.

Vielen Dank hierfür!

Die GlobalLink ist am 17.04.2009 umgezogen!

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bitte beachten und vermerken Sie die Änderung unserer neuen Firmenanschrift zum 17.04.2009 in Ihren Unterlagen.

Änderungen gibt es nur beim Straßennamen und der Hausnummer.

Die neue Anschrift lautet: Otto-Hahn-Straße 38a, 85521 Ottobrunn - Riemerling bei München.

Der Ort (Ottobrunn - Riemerling), die Telefon- (089-340 86 486) und Telefaxnummer (089-340 86 484), wie auch die Emailadressen bleiben unverändert.

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